a) Alle Lieferungen und Leistungen (im folgendem einheitlich: Lieferungen) erfolgen vorbehaltlich abweichender individueller Vertragsabreden nur aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie finden Anwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Kunden).
b) Der Kunde erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme mit der ausschließlichen Geltung dieser Bedingungen für die jeweilige Lieferung sowie für alle Folgegeschäfte einverstanden. Abweichende oder ergänzende Einkaufsbedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn sie von CCSYS GMBH schriftlich anerkannt sind. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn CCSYS GMBH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
a) Sämtliche Angebote von CCSYS GMBH sind bezüglich Preise, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Angebote können nur binnen 30 Tagen angenommen werden.
b) Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben gelten nur dann als Garantien, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die Übernahme eines Beschaffungsrisikos.
c) Die in Datenblättern, Broschüren, Handbüchern und anderem Informationsmaterial enthaltenen Informationen dienen nur als Richtschnur und werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn CCSYS GMBH dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
d) Der Vertrag ist erst dann verbindlich, wenn CCSYS GMBH die schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat. Nachträgliche mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch CCSYS GMBH.
Falls nicht anders vereinbart, bestimmt CCSYS GMBH Versandart und -weg.
Die Preisgefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware oder Abnahme auf den Kunden über. Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Kunden zu vertreten hat, geht die Preisgefahr am Tag der Mitteilung der Leistungsbereitschaft auf ihn über.
a) Für Art und Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von CCSYS GMBH maßgebend, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich durch den Kunden widersprochen wird. CCSYS GMBH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
b) Lieferfristen gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller für die Durchführung des Vertrags wesentlicher Fragen.
a) Mit der Lieferung von Softwareprogrammen wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Programme bleiben Eigentum von CCSYS GMBH. Die Nutzung eines Programms darf nur auf einem Computersystem erfolgen. Eine Reproduktion oder Kopie der Programme, ganz oder teilweise ist dem Kunden nicht gestattet.
b) Der Auftraggeber erhält das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zum ausschließlichen Gebrauch der ausführbaren Version (nicht des Quellcodes) der lizenzierten Softwareprodukte zu seinen eigenen Zwecken. Die Nutzung ist dabei auf den in diesem Angebot definierten Einsatzzweck, die Anzahl der angebotenen Serverlizenzen und auf die Anzahl der lizenzierten, zu indizierenden Dokumentenmenge beschränkt. Eine darüberhinausgehende Nutzung erfordert eine Nachlizenzierung, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer unaufgefordert innerhalb von 4 Wochen berichtet.
c) Dekompilierung und Urhebervermerke. Die Rückübersetzung der lizenzierten Software in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der lizenzierten Software (reverse engineering) sind verboten. Urhebervermerkte, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder geändert werden.
d) Eine wirtschaftliche, kommerzielle Verwertung der gelieferten Produkte ist dem Auftraggeber untersagt. Die Produkte sind für einen definierten Benutzer bestimmt und dürfen nicht an interne oder externe Dritte – auch unentgeltlich – weitergeben werden.
e) Der Kunde verpflichtet sich, Programme oder Kopien und/oder Reproduktionen hiervon, nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.
a) Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei offensichtlicher Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Ware sind CCSYS GMBH die Beanstandungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme schriftlich unter genauer Bezeichnung des Fehlers und der Rechnungsnummer anzuzeigen. Auf Aufforderung von CCSYS GMBH sind Belege, Muster, Packzettel und/oder die fehlerhafte Ware an CCSYS GMBH zurückzusenden. Ansprüche des Kunden wegen Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
b) Sollte die Ware Mängel aufweisen, kann CCSYS GMBH nach seiner Wahl als Nacherfüllung die Mängel beseitigen oder mangelfreien Ersatz leisten. Erst wenn dies wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar sein sollte und es sich nicht nur um unerhebliche Mängel handelt, ist der Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. § 478 BGB bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nach Maßgabe von Ziffer 7. f) – k) zu.
c) Der Kunde hat CCSYS GMBH unverzüglich über jede Mängelanzeige seines Endkunden in Bezug auf die Liefergegenstände zu informieren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, hat er keine Mängelansprüche gegen CCSYS GMBH, auch keinen Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 478 BGB.
d) Ersatzansprüche aus dem Erwerb der nachzuliefernden Ware von Dritten oder aus der Einschaltung Dritter zur Nachbesserung kann der Kunde nur dann im Wege des Rückgriffs (§ 478 BGB) gegen CCSYS GMBH geltend machen, wenn er zuvor für die Nacherfüllung erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
e) CCSYS GMBH haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Ebenso haftet CCSYS GMBH unbeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet CCSYS GMBH nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
f) Ansprüche auf Ersatz von Schäden aller Art, die infolge unsachgemäßer Behandlung, Veränderung, Montage und/oder Bedienung der Liefergegenstände oder durch fehlerhafte Beratung oder Einweisung durch den Kunden entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, CCSYS GMBH hat sie zu vertreten. Zudem trägt der Kunden die volle Verantwortung für die Verwendung eines auf seinen Wunsch auf der Ware erscheinenden Designs, Warenzeichens oder Handelsnamens. Artikel gesponsert In unserer Kollektion farbenfroher, heller und stylischer Socken ist für jeden etwas dabei. Kaufen Sie sie einzeln oder im Paket, um Farbe in Ihre Schublade zu bringen!
g) Ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, so muss er sich auf Verlangen von CCSYS GMBH binnen angemessener Frist erklären, ob und wie er von diesen Rechten Gebrauch machen wird. Erklärt er sich nicht fristgerecht oder besteht er auf der Leistung, ist er zur Ausübung dieser Rechte erst nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist berechtigt.
h) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Für Rechtsmängel gilt Entsprechendes. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, beim Fehlen garantierter Eigenschaften, bei Übernahme von Beschaffungsrisiken sowie bei Verletzung von Personen oder bei Leistungen für Bauwerke gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
i) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen dieser Klausel 7. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
j) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen von CCSYS GMBH.
k) Vollständigkeit der Indizierung. Die CCSYS GMBH übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit bei der Indizierung. Dies umfasst die Konvertierung von Dateien für die Indizierung sowie die Indizierung sämtlicher Inhalte eines Dokumentes. Die CCSYS GMBH ist hierbei auf die Qualität von Zukaufprodukten für die Format-Konvertierung angewiesen. Die CCSYS GMBH weist daher explizit darauf hin, dass eventuell nicht alle Dokumente, die sich z.B. auf Fileservern oder in Datenbanken befinden, indiziert und damit suchbar gemacht werden können.
Alle Fälle von höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, unzureichender Material- oder Energieversorgung, Mangel an Transportmöglichkeiten und andere ähnliche Ereignisse oder Ursachen außerhalb des Einwirkungsbereiches von CCSYS GMBH entbinden diesen für die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei den Zulieferern von CCSYS GMBH eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von CCSYS GMBH nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Beginn und Ende solcher Hinderungsgründe teilt CCSYS GMBH dem Kunden baldmöglichst mit.
a) Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkosten. Die Lizenzkosten sind indexiert und an den VPI der Bundesrepublik Deutschland (Dezember des Folgejahres) gebunden.
b) Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Der Kunde stimmt einem SEPA Lastschriftverfahren zu. Die Abbuchung der Lizenzkosten erfolgt immer anteilig pro Quartal und im Vorhinein. Maßgebend für die Einhaltung von Zahlungsfristen ist der Eingang der Zahlung auf den Konten von CCSYS GMBH.
c) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) fällig. Der Nachweis eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
d) CCSYS GMBH ist zur Erfüllung des Vertrages solange nicht verpflichtet, wie der Kunden seinen Pflichten auch aus anderen Verträgen mit ihm nicht vereinbarungsgemäß nachkommt, insbesondere fällige Rechnungen nicht bezahlt.
e) CCSYS GMBH ist bei Bestehen mehrerer Forderungen berechtigt, Zahlungen des Kunden mit seinen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit zu verrechnen. Das Bestimmungsrecht des Schuldners gemäß § 366 Absatz 1 BGB wird insoweit ausgeschlossen.
f) Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen oder ihretwegen die Zahlung zurückhalten, die schriftlich unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
g) CCSYS GMBH ist nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse durchzuführen oder von der Stellung einer Sicherheit abhängig zu machen, wenn der Kunden mit vereinbarten Zahlungszielen in Verzug ist oder Umstände vorliegen, die bei Anlegung banküblicher Maßstäbe Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen.
Auf Verlangen von CCSYS GMBH kann jede seiner vertraglichen Verpflichtungen durch ein anderes Unternehmen der CCSYS GMBH Gruppe erfüllt werden. Die berechtigten Interessen des Kunden sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Solange die Leistung gleichwertig ist, gelten die betreffenden vertraglichen Verpflichtungen als erfüllt.
a) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen von CCSYS GMBH gegen den Kunden Eigentum von CCSYS GMBH. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von CCSYS GMBH. Bei Zahlungseinstellung ist die Ware ohne Aufforderung auszusondern und zur Verfügung von CCSYS GMBH zu halten.
b) Eine Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt für CCSYS GMBH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne diesen dadurch zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, CCSYS GMBH nicht gehörenden Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermengt und ist diese Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunden CCSYS GMBH hiermit anteiliges Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunden verwahrt das so entstandene Eigentum unentgeltlich für CCSYS GMBH mit.
Die Verantwortung für die Beachtung von Urheberrechten und anderen Schutzrechten an der vom Kunden vorgegebenen Ausstattung der Ware trägt allein der Kunde. Im Falle von Inanspruchnahmen wegen angeblicher Verletzung von Schutzrechten Dritter stellt der Kunde CCSYS GMBH auf erstes Anfordern frei.
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Nennung als Kunde der CCSYS GMBH nach erfolgter Beauftragung einverstanden. Des Weiteren erlaubt der Auftraggeber der CCSYS GMBH die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunde nach erfolgreichem Projektabschluss. CCSYS GMBH ist auch berechtigt, das Logo des Auftraggebers auf der Webseite der CCSYS GMBH und in Marketingunterlagen zu verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich ebenfalls bereit, bei der Erstellung einer Case Study mitzuwirken und nach Rücksprache einzelfallbezogen als Referenzansprechpartner zu fungieren. Des Weiteren erklärt der Vertragspartner, dass er von allen Patienten oder Kunden die das SNS nutzen eine Zustimmungserklärung eingeholt hat mit der die Patienten/Kunden der anonymisierten Verwendung der im SNS gewonnen Daten für Forschungszwecke explizit zugestimmt hat.
a) Als Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung wird der Sitz von CCSYS GMBH vereinbart.
b) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, als Gerichtsstand nach Wahl von CCSYS GMBH München oder der jeweilige Erfüllungsort (Ziffer 12. a)) vereinbart, auch für Wechsel-, Urkunden- und Scheckverfahren. CCSYS GMBH ist aber berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
c) Eine Übertragung der Rechte des Kunden aus der Vertragsbeziehung ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von CCSYS GMBH zulässig.
d) Es gilt ausnahmslos das für die Rechtsbeziehungen inländischer und ausländischer Vertragspartner maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung von UN-Kaufrecht wird hiermit ausgeschlossen.
e) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so gelten sämtliche übrigen Bestimmungen fort. Die Partner werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die der unwirksamen in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommt.